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Sehr geehrter Hr. Präsident der Republik Guatemala, César Bernardo Arévalo de León,
Wir wenden uns heute an Sie, um Gerechtigkeit für die zivilen Opfer des internen bewaffneten Konflikts in Guatemala einzufordern. Eine Gerechtigkeit, die ihnen und ihren Familienangehörigen schon
viel zu lange verwehrt und von staatlichen Institutionen Guatemalas systematisch blockiert wird, im offensichtlichen Bestreben, finale Verurteilungen der intellektuellen Täter*innen immer wieder
hinauszuzögern oder gänzlich abzuwenden. Das jüngste Beispiel für solche Vorgänge war die massive Welle an Personalentlassungen bzw. -versetzungen, welche die Menschenrechtsabteilung des
Ministerio Público (= Staatsanwaltschaft) signifikant schwächt. Dieser Abteilung obliegt die Fortführung einiger historisch-brisanter Fälle (so z.B. des Strafprozesses gegen Manuel Benedicto
Lucas García im Fall Völkermord am Maya-Volk der Ixiles - siehe hierzu auch den Internetlink etwas weiter unten - und des sogennanten Falls CREOMPAZ), aber auch von rezenteren Fällen von
Menschenrechtsverbrechen. Der personelle Umbau in der Menschenrechtsabteilung, wird die Fortführung dieser Gerichtsprozesse zumindest vor große Herausforderungen stellen, wenn nicht sogar in
Mitleidenschaft ziehen.
Mit der gegenständlichen Aktion wollen wir Ihnen zeigen, dass es viele Menschen weltweit gibt, die sich für den Ausgang dieser historisch relevanten Gerichtsfälle interessieren. Gleichzeitig
möchten wir den Überlebenden und den Angehörigen der Opfer unendlich viel Mut zusprechen und sie unserer Solidarität versichern, damit sie nicht an derartigen juristischen Obstruktionen
verzweifeln und stattdessen für die offizielle Anerkennung ihres Leides und des Leides ihrer Liebsten weiterkämpfen.
Werter Staatspräsident, wir möchten Sie dringend darum ersuchen, die Ihnen von der guatemaltekischen Verfassung gewährten Befugnisse wahrzunehmen und damit zu ermöglichen, dass die
Aufklärung und die Strafverfolgung der, während des 36-jährigen Bürgerkriegs in Guatemala begangenen, schweren Menschenrechtsverbrechen endlich substanziell voranschreiten können. Nicht zuletzt
ist die strafrechtliche Verfolgung von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eine völkerrechtliche Verpflichtung, die auch für Guatemala bindend ist.
Dafür ist es unserer Meinung nachunabdingbar, dass das Amt der Generalstaatsanwaltschaft von einer redlichen Person bekleidet wird, die dem Rechtsstaat, und nicht seiner schrittweisen Zerstörung, verpflichtet ist. Genau das haben weite Teile der guatemaltekischen Bevölkerung, insbesondere die indigenen Völker, bereits im Jahr 2023 vehement während landesweiten Protesten eingefordert.
Weiterführende Informationen: https://www.jungewelt.de/artikel/489247.guatemala-v%C3%B6lkermordprozess-ohne-urteil.html?sstr=Guatemala
Begründung
Mitglieder und Freunde des Vereins Guatemala Solidarität Österreich waren aktiv daran beteiligt, als das Projekt ACOGUATE in Guatemala entstand. ACOGUATE war bis zum Jahr 2022 ein internationales Begleitprojekt, in dessen Rahmen Staatsbürger*innen diverser Länder (hier v.a. aus Europa und Nordamerika) für mehrere Monate in Guatemala lebten, MR-Organisationen und/oder die überwiegend indigenen Mitglieder der AJR (Asociación para la Justicia y la Reconciliación = einer von mehreren, landesweiten Opferverbänden) begleiteten und teilweise auch bei diesen vorübergehend mitlebten. ACOGUATE war dazu gedacht, die potentiellen Zeug*innen in historisch relevanten Gerichtsfällen gegenüber weiteren gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Dieses Ziel konnte im Großen und Ganzen durch das Projekt erreicht werden. Gleichzeitig führte es dazu, dass viele Menschen aus Österreich, aus Deutschland (CAREA) und aus der Schweiz (Peace Watch Switzerland) sowie einigen weiteren Ländern großen Anteil am leidgeprüften Schicksal der Familien der AJR nahmen und sich bis heute für deren Lebensumstände interessieren.
Wir sind der festen Überzeugung, dass eine gewaltsame Geschichte zur Traumatisierung einer ganzen Bevölkerung führt und erst nach Aufarbeitung der Geschehnisse ein echter Heilungs- und Versöhnungsprozess in Gang kommen kann. Bis heute leugnet ein kleiner, aber einflussreicher Teil der guatemaltekischen Bevölkerung, dass jemals ein systematischer Völkermord an Zivilbevölkerung stattfand, und legitimiert die bereits bewiesenen Verbrechen mit der Notwendigkeit von Kollateralschäden, die lediglich dem Zweck der Aufstandsbekämpfung dienten. Es ist immens wichtig, dass mittels der oben genannten Gerichtsfälle ein für alle Mal zweifelsfrei bewiesen wird, dass es sich nicht nur um einige punktuelle Gewaltexzesse des guatemaltekischen Militärs, sondern um ein systematisches Vorgehen gehandelt hat.